Urheberrecht in der Fotografie: Was ist Urheberrecht?
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Das Urheberrecht (wörtlich: "Recht auf Vervielfältigung") ist ein gesetzliches Recht, das dem Urheber eines Originalwerkes das ausschließliche Recht zur Verwertung eines künstlerischen, literarischen oder wissenschaftlichen Werkes einräumt und die Vervielfältigung mit allen Mitteln verbietet. Es ist eine Form des geistigen Eigentums.
Das Urheberrecht, auch Copyright oder Autorenrecht genannt, verhindert die Vervielfältigung oder Nutzung eines Werks ohne Genehmigung. Alle Originalwerke, einschließlich Musik, Bilder, Videos, digitale Dokumente, Fotografien, grafische Gestaltung in einem veröffentlichten Werk usw., sind Werke, die dem Eigentümer ausschließliche Rechte einräumen. Das Copyright-Symbol ©, wenn es in einem Werk vorhanden ist, schränkt einDie Dauer des Urheberrechts ist von Land zu Land unterschiedlich. In Brasilien gilt das Urheberrecht für die gesamte Lebenszeit des Urhebers und 70 Jahre nach seinem Tod. Nach Ablauf dieser Frist wird das Werk gemeinfrei (Text entnommen von der Websitewww.significados.com.br).
Wie bereits gesagt, will das Urheberrecht den Schöpfer, die Person, schützen und respektiert aus diesem Grund neben dem Urheberrecht auch das moralische Recht und strebt nach Harmonie mit dem Recht auf Information und Zugang zur Kultur, das dem in Europa (Frankreich) geltenden und von Brasilien übernommenen Rechtssystem des Zivilrechts angehört. Das Urheberrecht hingegen bezieht sich mehr auf das Eigentum als auf die Urheberschaft und schützt das Recht der Kopie,Es gilt zu betonen, dass die durch das LDA (Urheberrechtsgesetz) geschützten Werke, in unserem Fall die Fotografie, nicht registriert werden müssen. Der Artikel 18 des LDA und die folgenden Verse besagen, dass der Schutz, der den im Gesetzestext vorgesehenen Werken gewährt wird, NICHT registriert werden muss, damit der Urheber seine Rechte wahrt. Es ist das sogenannte "Prinzip derDie Eintragung eines Werks kann erfolgen, aber es ist Sache des Urhebers, dies zu tun, denn es ist ein rein fakultativer Akt, ob er sich eintragen lässt oder nicht. Wenn der Fotograf sein Werk eintragen lassen möchte, empfehlen wir ihm, dies bei der Nationalbibliothek zu tun: www.bn.br.
Siehe auch: 5 Fotojournalisten, die Sie kennenlernen müssen(Text aus dem Buch "Copyright for Photographers", Seite 68, Autor: Marcelo Preto)
Siehe auch: Ist das Yongnuo 85mm-Objektiv für Canon einen Kauf wert?